AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die cloudbasierte Plattform Portaly · Stand: August 2026

Anbieter: KochConnect GbR, Weinstraße 3–5, 36251 Bad Hersfeld, Deutschland
Vertreten durch: Jan-Henrik Koch und Sören Koch
Kontakt: info@portaly.app
Hinweis: Portaly richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Organisationen, nicht an Verbraucher.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der cloudbasierten Softwareplattform Portaly sowie für damit verbundene Leistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, Kommunen, Behörden, Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Portaly ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.2 Vertragspartner und Rangfolge

Vertragspartner ist die im Angebot, Auftrag oder Vertrag bezeichnete Organisation. Einzelne Benutzer, Beschäftigte, Teilnehmer oder Administratoren werden durch die Nutzung der Plattform nicht selbst Vertragspartner von Portaly.

Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang. Bei Widersprüchen gilt, soweit der jeweilige Regelungsbereich betroffen ist, folgende Rangfolge: individuell ausgehandelter Vertrag, Angebot oder Auftragsbestätigung, Leistungsverzeichnis, Service-Level-Vereinbarung, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für datenschutzrechtliche Fragen geht die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Vertragsschluss

Darstellungen auf Websites, in Präsentationen oder Werbematerialien sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt insbesondere durch Unterzeichnung eines Angebots oder Vertrags, Bestätigung in Textform, Freischaltung des vereinbarten Zugangs oder Beginn der vertragsgemäßen Leistungserbringung zustande.

Ein individuelles Angebot ist für den dort genannten Zeitraum, andernfalls 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum, gültig.

2.2 Vertragsgegenstand

Portaly stellt dem Kunden für die Vertragsdauer eine internetbasierte Softwareplattform im vereinbarten Umfang zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dem gebuchten Tarif, den freigeschalteten Modulen und gegebenenfalls ergänzenden Leistungsbeschreibungen.

Je nach Vertrag können insbesondere folgende Funktionen enthalten sein:

  • Benutzer-, Rollen-, Standort- und Organisationsverwaltung
  • Aufgaben, To-dos, Benachrichtigungen und Auswertungen
  • E-Learnings, Pflichtschulungen, Kurse, Lektionen, Prüfungen und Nachweise
  • Dokumentenverwaltung, Vorlagen, sicherer Dokumentenaustausch und elektronische Signaturen
  • QR-Codes, Wissensinhalte, Veranstaltungen und Einladungen
  • Arbeitszeiterfassung, Dienstplanung, Urlaub und Abwesenheiten
  • Asset-, Inventar- und Prüfmanagement sowie Exporte und Schnittstellen

Nicht alle Funktionen sind automatisch Bestandteil jedes Vertrags. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf eine lokal installierbare Version besteht nicht.

3. Bereitstellung, Einrichtung und Weiterentwicklung

3.1 Bereitstellung und Mitwirkung

Portaly stellt den Zugang nach Vertragsschluss und nach Eingang der für die Einrichtung erforderlichen Angaben bereit. Hierzu können insbesondere Organisationsdaten, Ansprechpartner, Benutzerzahlen, gewünschte Module, Administratoren, Standorte, Logos, Farben, Strukturen, Dateien und Inhalte gehören.

Verzögert sich die Bereitstellung wegen fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Ankündigung gesondert berechnet werden.

3.2 Individuelle Einrichtung und Abnahme

Soweit eine individuelle Einrichtung, Datenmigration oder kundenspezifische Anpassung vereinbart ist, kann Portaly eine Abnahme verlangen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie ausdrücklich bestätigt, produktiv nutzt oder nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Bereitstellung einen wesentlichen und nachvollziehbar beschriebenen Mangel meldet. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

3.3 Weiterentwicklung

Portaly darf die Plattform technisch und gestalterisch weiterentwickeln, insbesondere zur Verbesserung von Sicherheit, Stabilität und Bedienbarkeit, zur Fehlerbehebung, zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen oder zum Austausch veralteter Technologien. Die wesentlichen vereinbarten Nutzungsmöglichkeiten dürfen dadurch nicht ohne sachlichen Grund erheblich eingeschränkt werden.

4. Benutzerkonten, Administratoren und Nutzungsrechte

4.1 Benutzerverwaltung

Der Kunde ist für die Anlage, Einladung, Zuordnung und Verwaltung seiner Benutzer sowie für die Benennung mindestens eines Administrators verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist. Er stellt sicher, dass Rollen und Zugriffsrechte sachgerecht vergeben, regelmäßig geprüft und bei Aufgabenwechsel oder Ausscheiden unverzüglich angepasst werden.

Zugangsdaten sind personenbezogen und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Sicherheitsvorfälle, offengelegte Zugangsdaten oder ein vermuteter Missbrauch sind Portaly unverzüglich mitzuteilen.

4.2 Nutzungsrecht

Portaly räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen. Die Nutzung ist auf die Organisation des Kunden und die vertraglich vorgesehenen Benutzer beschränkt.

4.3 Unzulässige Nutzung

Unzulässig sind insbesondere die Weitergabe oder Vermietung von Zugängen an nicht berechtigte Dritte, die Umgehung technischer Beschränkungen, automatisiertes Auslesen ohne Zustimmung, Reverse Engineering außerhalb zwingender gesetzlicher Rechte, das Einschleusen von Schadsoftware, die Störung des Plattformbetriebs, rechtswidrige Nutzungen sowie Zugriffsversuche auf Daten anderer Kunden.

Überschreitet der Kunde dauerhaft vereinbarte Benutzer-, Standort-, Speicher- oder Modulkontingente, kann Portaly nach vorheriger Information eine Vertragsanpassung oder angemessene zusätzliche Vergütung verlangen.

5. Inhalte und Daten des Kunden

5.1 Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde ist für sämtliche Inhalte verantwortlich, die er oder seine Benutzer in Portaly erstellen, hochladen, speichern, bearbeiten, teilen, veröffentlichen, versenden oder zur Signatur bereitstellen. Er sichert zu, über die erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen zu verfügen.

Der Kunde darf keine rechtswidrigen, sicherheitsgefährdenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte einstellen. Portaly darf offensichtlich rechtswidrige, vertragswidrige oder sicherheitsgefährdende Inhalte vorübergehend sperren oder entfernen. Soweit möglich und zumutbar, wird der Kunde vorab informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe.

5.2 Technisch erforderliche Rechte

Der Kunde räumt Portaly für die Vertragsdauer die technisch erforderlichen Rechte ein, Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu konvertieren, darzustellen und zu übertragen, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Weitergehende Rechte an den Kundeninhalten erwirbt Portaly nicht.

5.3 Ansprüche Dritter

Der Kunde stellt Portaly von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Plattform oder rechtswidrigen Kundeninhalten beruhen. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Portaly informiert den Kunden unverzüglich und überlässt ihm, soweit rechtlich zulässig, die Verteidigung gegen den Anspruch.

6. Vorlagen, Schulungen und Standardinhalte

6.1 Bereitstellung und Anpassung

Portaly kann im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs Vorlagen, Muster, Checklisten, Dokumente, Unterweisungen, E-Learnings, Kursinhalte, Wissensbeiträge, Prüfungsfragen und sonstige Standardinhalte bereitstellen. Diese Inhalte dienen als allgemeine Arbeitshilfe. Soweit technisch vorgesehen, kann der Kunde sie kopieren, bearbeiten, ergänzen und an seine betrieblichen Gegebenheiten anpassen.

6.2 Keine individuelle Rechts- oder Fachberatung

Die von Portaly bereitgestellten Inhalte werden mit angemessener Sorgfalt erstellt. Sie sind jedoch nicht automatisch auf die konkrete Branche, den Standort, die Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Gefährdungen, Betriebsvereinbarungen oder sonstigen Besonderheiten des Kunden zugeschnitten. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung und keine erforderliche Beratung oder Prüfung durch fachkundige Stellen, insbesondere durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder den zuständigen Unfallversicherungsträger, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, einen Betriebsarzt, einen Datenschutzbeauftragten oder eine sonstige qualifizierte Person.

6.3 Verantwortung des Kunden

Der Kunde bleibt als Unternehmen und gegebenenfalls als Arbeitgeber dafür verantwortlich, die für seinen Betrieb geltenden rechtlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und sonstigen fachlichen Anforderungen zu ermitteln und einzuhalten. Dies umfasst insbesondere Gesetze und Verordnungen, behördliche Anordnungen, technische Regeln, Unfallverhütungsvorschriften, Vorgaben der Berufsgenossenschaft oder des Unfallversicherungsträgers, tarifliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen.

Vor der Verwendung von Vorlagen oder Schulungen muss der Kunde insbesondere prüfen und sicherstellen, dass:

  • der Inhalt für den konkreten Betrieb, Arbeitsplatz, Aufgabenbereich und Teilnehmerkreis geeignet und ausreichend ist
  • betriebs-, tätigkeits- und standortspezifische Angaben, Gefährdungen, Maßnahmen, Ansprechpartner und Notfallinformationen ergänzt werden
  • die Inhalte mit der Gefährdungsbeurteilung und den tatsächlichen betrieblichen Abläufen übereinstimmen
  • erforderliche praktische Einweisungen, Übungen oder persönliche Unterweisungen zusätzlich durchgeführt werden
  • Zeitpunkt, Häufigkeit, Wiederholungsintervalle, Sprache, Verständlichkeit und Dokumentation den geltenden Vorgaben entsprechen
  • bei Zweifeln rechtzeitig fachkundige oder rechtliche Beratung eingeholt wird

6.4 Änderungen und Aktualisierungen

Ändert oder ergänzt der Kunde einen von Portaly bereitgestellten Inhalt, ist er für die geänderte Fassung verantwortlich. Portaly kann Standardinhalte in angemessenen Abständen überarbeiten oder ersetzen. Eine automatische und sofortige Anpassung an sämtliche Änderungen aller branchen-, landes-, betriebs- oder unfallversicherungsträgerspezifischen Vorgaben ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Die vorstehenden Regelungen beschränken nicht die Verantwortung von Portaly für die vertragsgemäße Bereitstellung der Plattform und ausdrücklich zugesagte Leistungen. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Ziffer 17.

7. E-Learning, Nachweise und Zertifikate

7.1 Zuweisung und Dokumentation

Portaly stellt technische Funktionen zur Zuweisung, Durchführung und Dokumentation von Schulungen bereit. Die Entscheidung, welche Personen welche Schulung erhalten müssen, ob eine Schulung inhaltlich ausreicht, wann sie zu wiederholen ist und ob ergänzende Maßnahmen erforderlich sind, trifft der Kunde.

7.2 Prüfungen und Zertifikate

Technisch berechnete Prüfungsergebnisse beruhen auf den hinterlegten Fragen, Antworten, Bewertungskriterien und Bestehensgrenzen. Zertifikate und Teilnahmebestätigungen dokumentieren die in der Plattform gespeicherten Kurs- und Abschlussinformationen. Sie stellen keine staatliche Anerkennung, behördliche Zulassung, berufliche Qualifikation oder Bestätigung der rechtlichen Wirksamkeit einer Unterweisung dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und tatsächlich gegeben ist.

7.3 Nachweise

Der Kunde ist dafür verantwortlich, nur erforderliche und rechtlich zulässige Nachweise anzufordern und zu verarbeiten sowie deren Vollständigkeit und Eignung für den jeweiligen Zweck zu prüfen.

8. Dokumente, Datenaustausch und elektronische Signaturen

8.1 Dokumentenfunktionen

Der Kunde kann im vereinbarten Umfang Dokumente und Dateien erstellen, hochladen, strukturieren, bearbeiten, freigeben, teilen, exportieren oder mit Benutzern und Assets verknüpfen. Portaly prüft diese Dokumente nicht auf rechtliche Wirksamkeit, Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit, steuerliche oder arbeitsrechtliche Eignung oder gesetzliche Aufbewahrungsfähigkeit.

Sichere Freigabelinks reduzieren das Risiko unberechtigter Zugriffe, bieten jedoch keinen absoluten Schutz. Der Kunde ist insbesondere für Empfängerauswahl, Passwörter, Gültigkeitsfristen, den vertraulichen Versand von Zugangsdaten und die rechtzeitige Deaktivierung nicht mehr benötigter Links verantwortlich.

8.2 Elektronische Signaturen

Soweit eine Signaturfunktion angeboten wird, unterstützt sie die technische Durchführung und Dokumentation von Signaturprozessen. Der Kunde muss vor dem Versand prüfen, welche gesetzliche oder vertragliche Form für das jeweilige Dokument oder Rechtsgeschäft erforderlich ist.

Portaly gewährleistet nicht pauschal, dass jede über die Plattform erzeugte elektronische Signatur die gesetzliche Schriftform ersetzt, als qualifizierte elektronische Signatur gilt oder für jedes Dokument, Gericht oder jede Behörde dieselbe Beweiswirkung entfaltet. Der Kunde ist für die Auswahl des geeigneten Signaturverfahrens, die Berechtigung der Unterzeichner, die Empfängerdaten und erforderliche Identitätsprüfungen verantwortlich.

9. Arbeitszeit, Dienstplanung, Urlaub und Personalmodule

9.1 Technische Unterstützungsfunktion

Portaly kann Funktionen zur Erfassung und Verwaltung von Arbeitszeiten, Pausen, Soll- und Ist-Zeiten, Diensten, Urlaub, Abwesenheiten, Genehmigungen und Korrekturen bereitstellen. Die Plattform unterstützt die Organisation und Dokumentation, ersetzt jedoch keine eigenständige arbeitsrechtliche, steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Prüfung.

9.2 Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist insbesondere für die korrekte Konfiguration von Arbeitszeitmodellen, Pausen, Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Feiertagen, Urlaubsansprüchen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsrechten und Genehmigungsprozessen verantwortlich. Daten sind vor einer Abrechnung, Meldung oder sonstigen Weiterverarbeitung auf Plausibilität und Vollständigkeit zu prüfen.

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ersetzt Portaly keine Lohn- oder Gehaltsabrechnungssoftware.

10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

10.1 Datenschutzrechtliche Rollen

Soweit Portaly personenbezogene Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und Portaly Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Soweit Portaly personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere zur Vertragsverwaltung, Abrechnung, Kundenkommunikation, IT-Sicherheit, Missbrauchsprävention oder Rechtsverteidigung, handelt Portaly als eigener Verantwortlicher.

10.2 Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, erforderliche Rechtsgrundlagen und Informationen, die Zulässigkeit von Beschäftigten-, Gesundheits- und Abwesenheitsdaten, Löschfristen, Betroffenenrechte und die ordnungsgemäße Vergabe von Zugriffsrechten.

10.3 Weisungen

Weisungen müssen rechtmäßig, eindeutig und dokumentiert sein. Hält Portaly eine Weisung für datenschutzwidrig, darf Portaly die Ausführung bis zur Klärung aussetzen und den Kunden hierüber informieren.

11. Mitwirkung, Sicherheit und technische Voraussetzungen

Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu machen, geeignete Ansprechpartner zu benennen, erforderliche Entscheidungen rechtzeitig zu treffen, Benutzer und Administratoren angemessen einzuweisen und aktuelle, sichere Endgeräte, Browser und Internetzugänge zu verwenden.

Der Kunde muss eigene Daten und Inhalte vor Verwendung auf Plausibilität prüfen, angemessene interne Sicherungs- und Berechtigungskonzepte umsetzen, Sicherheitsvorfälle unverzüglich melden und Änderungen von Kontaktdaten, Ansprechpartnern oder Vertretungsberechtigungen mitteilen.

Verletzt der Kunde eine Mitwirkungs- oder Sicherheitspflicht, haftet Portaly nicht für daraus entstehende Verzögerungen, Einschränkungen oder Schäden, soweit diese vom Kunden verursacht wurden. Gesetzliche Mitverantwortungsregeln bleiben unberührt.

12. Support, Wartung, Verfügbarkeit und höhere Gewalt

12.1 Support

Portaly bietet Support im vereinbarten Umfang über die angebotenen Kontaktwege und innerhalb der veröffentlichten oder individuell vereinbarten Supportzeiten. Reaktionszeiten sind nur dann verbindliche Behebungszeiten, wenn dies ausdrücklich in einer Service-Level-Vereinbarung festgelegt wurde.

Nicht im regulären Support enthalten sind, soweit nicht anders vereinbart, umfangreiche individuelle Schulungen, die Erstellung kundeneigener Inhalte, Datenbereinigung, rechtliche Prüfung, Probleme mit fremder Hard- oder Software, Vor-Ort-Einsätze und kundenspezifische Programmierung.

12.2 Verfügbarkeit und Wartung

Portaly bemüht sich um eine hohe technische Verfügbarkeit. Eine verbindliche Mindestverfügbarkeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine vollständig unterbrechungs- und fehlerfreie Verfügbarkeit kann technisch nicht garantiert werden.

Bei einer vereinbarten Verfügbarkeit bleiben insbesondere angekündigte Wartungen, Notfallwartungen, vom Kunden verursachte Störungen, Ausfälle kundeneigener Systeme oder Internetzugänge, Störungen externer Dienste außerhalb des Verantwortungsbereichs von Portaly und Ereignisse höherer Gewalt außer Betracht.

12.3 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen, großflächige Strom- oder Internetausfälle sowie erhebliche Angriffe auf zentrale IT- oder Cloudinfrastrukturen. Dauert ein solches Ereignis länger als 90 Tage, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil außerordentlich kündigen.

13. Vergütung, Rechnungsstellung und Preisänderungen

13.1 Vergütung und Fälligkeit

Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder Vertrag. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Wiederkehrende Entgelte werden entsprechend dem vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Der Kunde erklärt sich mit elektronischen Rechnungen einverstanden. Erforderliche Angaben für besondere Rechnungsformate, insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern, sind Portaly rechtzeitig mitzuteilen.

13.2 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Portaly kann den Zugang nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung verhältnismäßig einschränken, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und der Kunde vorher auf die mögliche Sperrung hingewiesen wurde. Die Zahlungspflicht bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.

13.3 Preisänderungen

Ändern sich für die Leistungserbringung maßgebliche Kostenfaktoren, insbesondere Personal-, Hosting-, Rechenzentrums-, Lizenz-, Sicherheits-, Compliance- oder gesetzlich verursachte Kosten, darf Portaly die Preise für zukünftige Vertragszeiträume angemessen erhöhen oder senken. Eine Änderung darf nur den tatsächlich eingetretenen und für die Leistung relevanten Kostenänderungen entsprechen.

Preisänderungen werden mindestens acht Wochen vor Beginn des neuen Preiszeitraums in Textform angekündigt. Erhöht sich der Preis innerhalb eines Vertragsjahres um mehr als zehn Prozent, ohne dass die Erhöhung auf einer vom Kunden gewünschten Leistungserweiterung oder einer Änderung gesetzlicher Steuern und Abgaben beruht, kann der Kunde zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung erfolgen.

14. Vertragslaufzeit, Sperrung und Kündigung

14.1 Laufzeit und ordentliche Kündigung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Fehlt eine abweichende Regelung, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.

Einzelne Module können nur separat gekündigt werden, wenn dies im Angebot vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart ist.

14.2 Sperrung

Portaly darf den Zugang vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn eine konkrete Gefahr für die Plattform oder andere Kunden besteht, Zugangsdaten missbraucht werden, ein erheblicher Vertragsverstoß vorliegt, rechtswidrige Inhalte verbreitet werden, eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht oder die Sperrung zur Abwehr eines Sicherheitsvorfalls erforderlich ist. Die Sperrung ist auf das erforderliche Maß zu begrenzen; der Kunde wird informiert, soweit dies rechtlich und sicherheitstechnisch zulässig ist.

14.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit eine Pflichtverletzung behebbar ist, ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Vertragsverstößen, rechtswidriger Nutzung, vorsätzlicher Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen oder erheblichem Zahlungsverzug vorliegen.

15. Datensicherung, Export und Vertragsende

15.1 Datensicherung

Portaly trifft angemessene Maßnahmen zur Datensicherung und Wiederherstellbarkeit. Systemseitige Sicherungskopien dienen vorrangig der Wiederherstellung des Gesamtsystems nach technischen Störungen und stellen kein individuelles Archiv für einzelne vom Kunden gelöschte Dateien dar.

Der Kunde soll besonders wichtige Unterlagen und Daten, soweit über verfügbare Funktionen möglich und erforderlich, regelmäßig zusätzlich exportieren und sichern.

15.2 Export und Löschung

Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde vorhandene Export- und Downloadfunktionen nutzen. Ein darüber hinausgehender individueller Gesamtexport muss gesondert vereinbart werden und kann kostenpflichtig sein.

Nach Vertragsende erhält der Kunde grundsätzlich 30 Tage Gelegenheit, seine Daten über vorhandene Funktionen zu exportieren, sofern keine Sicherheitsgründe, gesetzlichen Pflichten oder eine berechtigte sofortige Sperrung entgegenstehen. Anschließend dürfen Kundendaten entsprechend der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und vereinbarten Löschfristen gelöscht werden.

16. Mängel und Gewährleistung

16.1 Vertragsgemäße Leistung

Portaly stellt die Plattform im Wesentlichen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang bereit. Der Kunde muss erkennbare Mängel unverzüglich und möglichst konkret melden, insbesondere unter Angabe der betroffenen Funktion, des Zeitpunkts, der betroffenen Benutzer, des verwendeten Endgeräts und Browsers sowie einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung.

16.2 Nacherfüllung

Bei einem von Portaly zu vertretenden Mangel hat Portaly zunächst das Recht zur Nacherfüllung, insbesondere durch Fehlerkorrektur, Update, Konfigurationsanpassung oder Bereitstellung einer zumutbaren Ersatzlösung. Rein optische Abweichungen ohne erhebliche Nutzungseinschränkung, Bedienfehler, Fehler in Kundeninhalten, veraltete Kundensoftware oder Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Portaly stellen keinen wesentlichen Mangel dar.

17. Haftung

17.1 Unbeschränkte Haftung

Portaly haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

17.2 Leichte Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Portaly nur auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten je Schadensereignis auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Nettovergütung und für sämtliche Schadensereignisse eines Vertragsjahres auf das Zweifache dieser Nettovergütung begrenzt. Die Begrenzungen gelten nicht für die in Ziffer 17.1 genannten Fälle.

17.3 Datenverlust und Kundenverantwortung

Bei einem leicht fahrlässig verursachten Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei angemessener Nutzung vorhandener Export- und Sicherungsmöglichkeiten entstanden wäre.

Portaly haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhaften Kundendaten, unzulässigen Kundeninhalten, falscher Rechtevergabe, fehlender Anpassung oder Prüfung von Vorlagen und Schulungen, Fehlbedienung, kompromittierten Kundenzugängen, unzureichend gesicherten Endgeräten oder der Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen beruhen, soweit diese Umstände vom Kunden zu vertreten sind.

Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Portaly.

18. Drittanbieter und Subunternehmer

Einzelne Funktionen können auf Software, Diensten, Infrastruktur oder Schnittstellen von Drittanbietern beruhen. Soweit bestimmte Fremddienste für einen gebuchten Funktionsumfang erforderlich sind, informiert Portaly den Kunden angemessen. Ergänzende Bedingungen eines Drittanbieters gelten nur, wenn der Kunde hierauf hingewiesen wurde und deren Einbeziehung erforderlich ist.

Portaly darf zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer einsetzen. Soweit diese personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, gelten die Regelungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Portaly bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verantwortlich.

19. Vertraulichkeit, Referenzen und Vertragsübertragung

19.1 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt, bereits rechtmäßig bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenzulegen sind.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nach Vertragsende für fünf Jahre fort; gesetzliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.

19.2 Referenznennung

Portaly darf Namen und Logo des Kunden nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung als Referenz verwenden. Eine Zustimmung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

19.3 Vertragsübertragung

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Portaly auf Dritte übertragen. Portaly darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, wenn die vertragsgemäße Leistungserbringung sichergestellt bleibt, dem Kunden keine unzumutbaren Nachteile entstehen und er rechtzeitig informiert wird.

20. Änderungen und Schlussbestimmungen

20.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Portaly darf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für bestehende Dauerschuldverhältnisse ändern, wenn dies wegen geänderter Gesetze, neuer Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder einer sachgerechten Weiterentwicklung des Leistungsmodells erforderlich ist. Wesentliche Hauptleistungspflichten und das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrags dürfen dadurch nicht einseitig grundlegend verändert werden.

Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Beeinträchtigt eine Änderung den Kunden nicht nur unwesentlich, erhält er ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Schweigen gilt nicht automatisch als Zustimmung.

20.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

20.3 Mitteilungen

Vertragsbezogene Mitteilungen können an die zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten gesendet werden. Der Kunde muss Änderungen von Anschrift, E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift, Ansprechpartnern oder Vertretungsberechtigungen unverzüglich mitteilen.

20.4 Recht, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bad Hersfeld. Portaly bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Portaly, soweit nichts anderes vereinbart ist. Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Vereinbarungen und gesetzlich zwingende Formvorschriften bleiben unberührt.